Allgemeine Geschäftsbedingungen endless-wallpaper    Stand 5. September 2006

I. Geltungsbereich, Vertragsschluss
1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Der Vertrag zwischen endless wallpaper als Auftragnehmerin und dem Auftraggeber kommt mit der Annahme der Bestellung seitens endless wallpaper zustande. Im Falle der Annahme wird endless wallpaper eine schriftliche Auftragbestätigung oder eine Auftragbestätigung per e-mail erteilen.

Für den Fall, dass endless wallpaper eine Bestellung nicht annimmt, wird endless wallpaper den Auftraggeber hiervon in Kenntnis setzen.

II. Kaufgegenstand
1. endless wallpaper vertreibt Tapeten, unter Verwendung eigenständig entwickelter / gestalteter Muster / Designs.

Die Tapeten werden mengenmäßig ausschließlich auftragsbezogen hergestellt.

Produktionsbedingte Abweichungen der bestellten Ware von den Musterabbildungen insbesondere farbliche Abweichungen, die durch die Herstellung begründet sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Vertraglich zugesicherte Eigenschaften sind hiervon ausgenommen.

III. Preise
1. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Bei den Preisen handelt es sich um Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Die Preise der Auftragnehmerin schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Verzollung und sonstige Versandkosten nicht ein.

IV. Zahlung
1. Der Kaufpreis ist sofort ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnung wird unter dem Tag der Bestellung erstellt.

2. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenforderungen ausgeübt werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle einer laufenden Geschäftsbeziehung gilt jeder Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.

V. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt an die, von dem Auftraggeber angegebene Adresse. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die, den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

3. Gerät die Auftragnehmerin in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Verstreichen der Nachfrist kann der Auftraggeber seine Rechte geltend machen.

VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller aus der Geschäftsverbindung gegen den Auftraggeber bestehende Ansprüche im Eigentum von endless wallpaper.

VII. Rückgaberecht Privatpersonen
1. Endless-wallpaper gewährt Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ein Rückgaberecht für die Dauer von 14 Tagen ab Eingang der Waren beim Auftraggeber. Eine Begründung der Rückgabe ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist genügt eine rechtzeitige Absendung der Ware. Im Fall der Ausübung des Rückgaberechtes können nur komplette Gebinde, in Originalverpackung zurück genommen werden. Ein auspacken der Ware verpflichtet zum Kauf. Teilrücksendungen sind nicht zulässig. Vorauszahlungen werden nach Prüfung der Einwandfreiheit der zurückgegebenen Ware erstattet.

2. Jede Rücksendung hat frei zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

3. Die Kosten der Rücksendung sind bis zu einem Betrag in Höhe von € 40,00 vom Auftraggeber zu tragen. Den diesen Betrag übersteigenden Betrag übernimmt Endless wallpaper. In diesem Fall wird die Auftragnehmerin den übersteigenden Betrag dem Auftraggeber durch Überweisung auf dessen Bankkonto erstatten.

VIII. Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Fall zu prüfen.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware zulässig. Verdeckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
Erkennbare Mängel sind dann von der Mängelrüge ausgeschlossen, wenn mit der Verarbeitung der Ware begonnen wurde.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Auftragnehmerin oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

4. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

5. Bei farbigen Reproduktionen in den Herstellungsverfahren können abbildungs- bzw. herstellungsbedingt geringfügige Abweichungen vom Original oder Musterabbildungen auftreten. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite Ausrüstung, Musterung, Farbe und Farbzusammenstellung, die durch das Herstellungsverfahren begründet sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten und werden nicht als Mängel anerkannt.

6. Für Abweichungen der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Auftragnehmerin nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In solchen Fällen ist die Auftragnehmerin von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen die Zulieferanten dem Auftraggeber abtritt.

7. Der den gelieferten Tapeten beigefügte Beipackzettel ist vor der Verarbeitung der Tapeten unbedingt zu beachten. Die Verarbeitung hat ausschließlich nach der von dem Hersteller empfohlenen Verarbeitungsmethode erfolgen.

IX. Haftung
1. Die Auftragnehmerin haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.

2. Im übrigen gelten für die Haftung der Auftragnehmerin bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.

4. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches Handeln verursacht wurden.

5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

X. Urheberrecht
Die Urheberrechte für alle von endless wallpaper entworfenen Muster, sowie die aus Gestaltungsentwürfen resultierenden Design-entwürfe, verbleiben bei endless wallpaper und dürfen ohne schriftliches Einverständnis von endless wallpaper nicht vervielfältigt, reproduziert oder anderwärtig verwendet werden.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand liegen, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Urkundsprozesse, in Wuppertal.

2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.